Das Ende von Windows 10 – Entwarnung!
Fast jede Woche gibt es derzeit neue Entwicklungen und Informationen zum geplanten Ende von Windows 10. Nun gibt es eine sensationelle Neuigkeit! Wir zeigen Ihnen, wie Sie Windows 10 noch ein Jahr länger verwenden können.
Wie wir bereits ausführlich berichtet haben, hat Microsoft angekündigt, dass der sogenannte Support für Windows 10 am 14. Oktober 2025 endet. Bis zu diesem Datum werden Sicherheitsupdates und technische Unterstützung kostenfrei bereitgestellt, so wie man es bisher gewohnt war. Danach sollte Windows 10 eigentlich keine kostenfreien Updates mehr erhalten – oder etwa doch? Uns erreichen deswegen täglich Zuschriften, was nun zu tun ist. Und hierzu gibt es jetzt tolle Neuigkeiten, die wir im Folgenden ausführlich vorstellen.
Vor wenigen Wochen gab es die neue Information, dass Privatpersonen doch noch ein Jahr länger Updates für Windows 10 erhalten können, nämlich mit dem sogenannten ESU-Programm (Extended Security Updates). Um diese verlängerten Updates zu erhalten, hatte Microsoft zunächst verschiedene Wege angekündigt. Man sollte zum Beispiel entweder dafür bezahlen oder eine Cloud-Sicherung der Windows-Einstellungen im Microsoft-Konto aktivieren. Doch auch das hat sich nun schon wieder geändert – zu Ihrem Vorteil!
Doch noch ein Jahr länger Windows 10!
Microsoft hat nämlich seine Pläne für den europäischen Raum noch einmal geändert. Für alle privaten Anwenderinnen und Anwender im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gilt jetzt: Windows 10 kann bis Oktober 2026 ein zusätzliches Jahr lang kostenlose Sicherheitsupdates erhalten – ohne dass man ein Cloud-Backup aktivieren oder eine Gebühr bezahlen muss. Und jede/r kann das tun!
Der Grund: Microsofts ursprüngliche Pläne stießen in Europa auf heftige Kritik, weil sie als Zwang zur Nutzung von Cloud-Diensten und als Koppelung verschiedener Produkte interpretiert wurden. Genau solche Praktiken stehen aber im Fokus der europäischen Wettbewerbsgesetze. Um weitere Auseinandersetzungen mit den Behörden zu vermeiden, hat Microsoft nun zurückgerudert und angekündigt, dass die Verlängerung der Sicherheitsupdates in Europa kostenlos und ohne Cloud-Backup möglich ist. Damit ist Windows 10 nun offiziell bis Oktober 2026 nutzbar.
Ganz ohne Voraussetzung geht es allerdings nicht. Microsoft hat festgelegt, dass für die Teilnahme am kostenlosen ESU-Programm zumindest ein Microsoft-Konto nötig ist. Außerdem muss man sich mit diesem Konto mindestens alle 60 Tage am PC anmelden, damit die Updates weiterhin bereitgestellt werden. Wer ausschließlich mit einem lokalen Konto arbeitet und niemals ein Microsoft-Konto verknüpft, bekommt die Verlängerung also nicht. Das ist allerdings keine große Hürde, wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Wie erhält man die Updates?
Die Verlängerung der Sicherheitsupdates für Windows 10 läuft in Europa wohl weitgehend automatisch ab. Wer ein Microsoft-Konto besitzt und seinen PC damit verbunden hat, muss wohl nichts weiter unternehmen. Eine gesonderte Anmeldung oder Registrierung für das ESU-Programm ist nach jetzigem Stand nicht nötig. Entscheidend ist lediglich, dass der PC nicht nur mit einem lokalen Benutzerkonto betrieben wird, sondern mit einem Microsoft-Konto verknüpft ist.
Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, erkennt Microsoft, dass das Gerät im Europäischen Wirtschaftsraum genutzt wird, und liefert die Updates wie gewohnt weiterhin über das Windows Update aus. Wichtig ist dabei, dass man das Konto auch regelmäßig verwendet: Wer sich länger als 60 Tage nicht mit seinem Microsoft-Konto am Rechner anmeldet, riskiert, dass die kostenlose Update-Versorgung unterbrochen wird. Die Anforderung von Microsoft, dass man sich alle 60 Tage mit dem Konto anmelden muss, bedeutet aber nicht, dass man sich zusätzlich irgendwo auf einer Webseite anmelden muss. Gemeint ist schlicht die normale Windows-Anmeldung am PC. Wenn man den Computer regelmäßig benutzt, erfüllt man diese Bedingung also automatisch!
Fazit und Zusammenfassung
Wenn Ihr Computer mit einem Microsoft-Konto verbunden ist und Sie sich ab und zu damit einloggen, also den Computer starten, bekommen Sie die Sicherheitsupdates weiterhin automatisch über die Windows Updates. Es ist keine gesonderte Anmeldung nötig, man braucht keine zusätzliche Software und es entstehen dafür keine Kosten. Auch die in unserem letzten Windows-10-Rundbrief aufgeführten Aktionen müssen nicht getätigt werden. Die verlängerten Sicherheitsupdates für Privatpersonen laufen dann bis zum 13. Oktober 2026. Solange hat man jetzt noch Zeit, sich um einen neuen Computer zu kümmern.
Hilfe von Levato
Trotz dieser kostenfreien Verlängerung werden wir für unsere Levato-Mitglieder demnächst einen Kurs veröffentlichen, in dem wir zeigen, wie man am besten von Windows 10 auf Windows 11 umsteigt. Das Gute: für diesen Umstieg gibt es nun gar keinen Zeitdruck mehr. Außerdem zeigen wir Ihnen jetzt und sofort, wie man ein Microsoft-Konto erstellt und zu Windows hinzufügt. Das ist wie gesagt die einzige Voraussetzung dafür, dass man Windows 10 weiterhin nutzen kann. Wir haben dazu zwei Filme für Sie. Der erste Filme zeigt das Anlegen eines Microsoft Kontos, falls Sie noch keines besitzen. Der zweite Film zeigt, wie das Microsoft Konto mit dem Computer verknüpft wird. Bitte schauen Sie beide Filme nacheinander an und führen Sie alle Aktionen aus beiden Filmen durch:
Microsoft-Konto erstellen
Microsoft-Konto zu Windows hinzufügen
Wenn die Einrichtung bei Ihnen gelungen ist, dann sieht es bei Ihnen aus wie in den letzten Sekunden in diesem zweiten Video: Über dem Wörtchen “Administrator” steht dann die E-Mail-Adresse Ihres Microsoft Kontos.
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Wichtige Änderung beim Online-Banking
Die deutschen Banken führen in Kürze eine neue Empfängerprüfung bei Online-Überweisungen ein. Ab dem 9. Oktober 2025 wird diese Sicherheitsfunktion verbindlich – und zwar bei allen Banken und Sparkassen in Deutschland, die SEPA-Überweisungen anbieten. Was ändert sich dadurch?
Bisher galt beim Online-Banking eine einfache Regel: Entscheidend war nur die IBAN. War die IBAN korrekt, wurde das Geld an diese Nummer überwiesen – ganz egal, ob der angegebene Name stimmte oder nicht. Der Name wurde also bislang überhaupt nicht überprüft. Selbst ein Tippfehler oder ein komplett falscher Empfängername hatten keine Auswirkung: Das Geld ging ohne weitere Prüfung ausschließlich an das Konto, das hinter der IBAN steckt.
Neu ist, dass die Banken ab dem 9. Oktober zusätzlich prüfen, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen. Stimmen die Angaben überein, läuft die Überweisung wie gewohnt. Weichen die Angaben ab, so erscheint ein Hinweis oder eine Warnung. Diese wird je nach Bank unterschiedlich aussehen, im Kern gibt es aber bei allen Banken eine Art Ampelsystem. Passen IBAN und Name zusammen, so steht die Ampel auf grün. Gibt es leichte Abweichungen, so erhält man einen entsprechenden Hinweis. Dies passiert zum Beispiel, wenn man den Namen nicht ganz korrekt eingegeben hat. Die Ampel steht dann sozusagen auf gelb. Passen IBAN und Name überhaupt nicht zusammen, so zeigt die Ampel rot und man wird entsprechend darüber informiert.
Nur Kontrolle, keine Sperre
Diese neue Empfängerprüfung ist aber nur ein zusätzlicher Sicherheitsdienst und kein Sperrmechanismus. Das bedeutet: Auch wenn Sie eine Warnung erhalten, sogar wenn Name und IBAN überhaupt nicht übereinstimmen, können Sie die Überweisung danach trotzdem freigeben und damit durchführen. Die Verantwortung bleibt also letztendlich bei Ihnen: Sie entscheiden, ob Sie den Hinweis ernst nehmen oder bewusst ignorieren. Überwiesen wird dann wie früher immer an die angegebene IBAN, unabhängig vom Namen, der dazu eingegeben wurde.
Es gibt eine Ausnahme bei diesem Verfahren: In bestimmten Fällen kann die Empfängerprüfung gar nicht durchgeführt werden, zum Beispiel wenn gerade technische Probleme vorliegen oder wenn die Empfängerbank die nötigen Daten nicht bereitstellt. In solchen seltenen Fällen sehen Sie bei der Überweisung den Hinweis, dass keine Prüfung möglich ist.
Mehr Sicherheit durch doppelte Kontrolle
Die Empfängerprüfung soll verhindern, dass Geld zum Beispiel durch Tippfehler oder Betrug auf das falsche Konto gelangt. Sie nimmt Ihnen aber nicht die Entscheidung ab.
Die neue Funktion bietet mehr Sicherheit, denn Fehler fallen schneller auf. Sie sehen direkt, ob Name und IBAN zueinander passen. Aber: Die Überweisung geht nach wie vor immer an die IBAN, niemals an den Namen. Die Entscheidung, ob Sie die Überweisung durchführen, liegt am Ende immer bei Ihnen, ganz unabhängig davon, welche Warnmeldung Sie erhalten haben.
Worauf Sie achten sollten
Tippen Sie die IBAN sorgfältig ein oder nutzen Sie am Computer “Kopieren und Einfügen”, um Zahlendreher zu vermeiden. Geben Sie den vollständigen und richtigen Namen des Empfängers ein, so wie er bei der Bank hinterlegt ist und wie er auf der Rechnung steht. Nehmen Sie Warnhinweise ernst und kontrollieren Sie Ihre Eingaben lieber zweimal.
Natürlich besteht dadurch auch die neue Gefahr, dass man bei der Zahlung unnötig verunsichert wird, weil man eine Warnmeldung erhält. Am häufigsten dürfte das passieren, wenn man den Namen des Zahlungsempfängers nicht ganz korrekt so eingegeben hat, wie er bei der Bank hinterlegt ist. Das könnte zum Beispiel passieren, wenn man zwar den Firmennamen einträgt, aber die Gesellschaftsform weglässt. Dann erhält man eventuell eine Warnung bzw. einen Hinweis und ist möglicherweise irritiert, obwohl eigentlich alles korrekt ist.
Nicht nur beim Online-Banking
Die Änderungen betreffen nicht nur das Online-Banking, sondern auch klassische handschriftliche Papierüberweisungen, die in den Briefkasten der Bank eingeworfen werden. Auch in diesem Fall wird überprüft, ob der angegebene Empfänger zur IBAN passt. Das Gleiche gilt, wenn man direkt am Automaten in der Filiale über das dortige Terminal eine Überweisung durchführt – auch hier findet diese Empfängerprüfung statt. Es handelt sich also nicht um eine Neuerung, die ausschließlich das Online-Banking betrifft, sondern um eine Regel, die für alle Arten von Überweisungen gilt. Da die meisten Menschen jedoch heutzutage Online-Banking nutzen, spüren sie die Änderungen dort am stärksten.
Fazit
Ab 9. Oktober 2025 wird Online-Banking ein Stück sicherer: Alle Banken in Deutschland müssen die Empfängerprüfung anbieten. Doch vergessen Sie nicht: Das Geld fließt am Ende immer an die IBAN. Die neue Funktion ist ein wichtiges Warnschild – nimmt Ihnen die Entscheidung aber nicht ab.
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