
Haben Sie auch schon von den Gerüchten gehört oder die Meldung zu den neuen AGBs auf Ihrem Smartphone erhalten? Alle WhatsApp-Nutzer sind betroffen und viele Menschen sind verwirrt oder verunsichert.
Wir klären auf, was es mit der Meldung und den neuen Nutzungsbedingungen auf sich hat. Und vor allem gehen wir auch auf die Gerüchte und Mythen ein, die die Runde machen!
Wann passiert es?
Seit dem 5. Januar werden in Deutschland die Änderungen der WhatsApp-AGB (AGB= Allgemeine Geschäftsbedingungen) angekündigt. Man hat bis zum 15. Mai Zeit, diese Änderungen durch ein Antippen auf “Zustimmen” anzunehmen. Wenn man bisher nicht direkt auf “Zustimmen” tippt, sondern erst einmal auf die oftmals verfügbare zweite Option “Nicht jetzt” tippt, ist das noch keine finale Entscheidung. Der Frage zur Zustimmung wird bis zum 15. Mai erneut auftauchen. Wenn man auf “Nicht jetzt” getippt hat, dann verschwindet die Meldung für eine Weile. Wenn man auf “Nicht jetzt” getippt hat, ist AGB-Änderung aber nicht direkt abgelehnt. Das Tippen auf “Nicht jetzt” ist einfach nur eine Verzögerung der Entscheidung, ob man zustimmen will, und keine Ablehnung der neuen AGB. Bis zum 15. Mai hat man noch mehrfach die Möglichkeit, die AGB anzunehmen. Die Nachfrage zur Zustimmung zu den AGB erscheint von alleine, man muss nichts aktiv unternehmen. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie schon zugestimmt haben, warten Sie einfach ab: Falls Sie noch nicht zugestimmt haben, erscheint die Abfrage vor dem 15. Mai garantiert nochmal. Und falls Sie schon zugestimmt haben, so erscheint die Abfrage schlichtweg nicht mehr.
Was passiert da genau?

Die angesprochene Weitergabe der Daten an Facebook wird von Datenschützern kritisch gesehen, und weil der Datenschutz in Deutschland und Europa besonders groß geschrieben wird, gibt es folgenden besonderen Umstand. Bitte merken Sie sich dies hier sehr genau, um alle Gerüchte und sonstiges Halbwissen im Bekanntenkreis abschmettern zu können: EU-Gesetze verbieten die von vielen Menschen befürchtete Datenweitergabe, und das bereits in den vorherigen Versionen der WhatsApp-AGB. Dadurch sind EU-Bürger bzw. alle WhatsApp-Nutzer aus Europa von keiner Datenweitergabe bei WhatsApp betroffen. In anderen Ländern der Welt kann sich das durchaus unterscheiden. Die EU gilt als besonderes Datenschutzgebiet und das gilt auch für Facebook/WhatsApp. Dieses EU-Sonderrecht gilt übrigens auch, wenn Sie mit Ihrem Smartphone und WhatsApp im Urlaub auf einem anderen Kontinent sind. Das Recht bezieht sich auf den Status der EU-Bürgerschaft und der Region, in der WhatsApp installiert wurde.
Warum passiert sowas?

Schlecht sind AGB-Änderungen übrigens nicht immer, sie haben nur oft einen schlechten Ruf. Wir bei Levato haben unsere AGB unlängst auch angepasst. Da es bei uns aber keine Abos, weder kostenfrei noch kostenpflichtig, gibt, erfolgte dazu keine Zustimmungspflicht über einen Hinweis wie bei der Nutzung einer App im Falle von WhatsApp. Bei der Anpassung der Levato-AGB ging es zum Beispiel darum, dass ein Mitglied von der beantragten Mitgliedschaft jederzeit zurücktreten kann und dass durch das Klicken auf “Mitglied werden” noch nicht sofort ein Kaufvertrag entsteht, sondern erst, wenn das Mitglied aktiv den Mitgliedsbeitrag überwiesen hat. Das haben wir getan, um unser Angebot noch seriöser und transparenter zu gestalten.
Was soll ich tun?
Im Grunde genommen gibt es nur zwei Möglichkeiten. Und diese beiden Möglichkeiten sind die einzigen. Auch bei allen anderen Angeboten, die Ihnen Änderungen zu den AGB ankündigen, egal ob WhatsApp, Google, GMX oder T-Online, ist man auf diese beiden Optionen beschränkt: Entweder man stimmt zu oder man stimmt nicht zu. Wenn man nicht zustimmt, dann kann man das Angebot nicht mehr nutzen. Wenn man also mit den AGB-Änderungen von WhatsApp nicht einverstanden ist, dann ist damit automatisch verbunden, dass WhatsApp zukünftig nicht mehr genutzt werden kann. Anzumerken ist, dass WhatsApp von mehr als der Hälfte der Menschen weltweit genutzt wird, komplett kostenfrei und werbefrei. Dass eine solcher Dienst weiterhin kostenfrei und werbefrei bleibt, davon ist nicht auszugehen. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass ein Produkt/eine Dienstleistung einen Wert hat, der vom Nutzer entlohnt werden muss. Man geht ja auch nicht Einkaufen unter der Annahme, man könne alles mitnehmen ohne an der Kasse zu zahlen 🙂
Als abschließende Botschaft muss unbedingt noch klar gesagt werden, dass ganz viele Gerüchte, die derzeit kursieren, oftmals absurder Unfug sind. Drei Beispiele, wie die hysterischen Mythen klingen, die gnadenlos die Unwissenheit einiger Menschen ausnutzen, um Panik zu verbreiten:
FALSCH: WhatsApp lädt jetzt alle meine Daten zu Facebook hoch.
FALSCH: WhatsApp speichert jetzt die Chats und alle Texte und Fotos auf den Computern von WhatsApp und alles kann von WhatsApp mitgelesen werden.
FALSCH: Durch die Änderung bin ich jetzt auch bei Facebook mit einem Profil angemeldet, obwohl ich das gar nicht will.
FALSCH: Nach dem 15. Mai wird WhatsApp gelöscht/abgeschaltet.
Weitere Informationen direkt bei WhatsApp
Wenn Sie sich genauer informieren wollen, finden Sie hier auf den Internetseiten von WhatsApp/Facebook sehr detaillierte Angaben zu den AGB-Änderungen. Vieles ist dort etwas technisch formuliert und ist entsprechend nicht leicht verständlich und vielleicht sogar verwirrend. Sollten Sie aber ausführliche Informationen wünschen, dann sind Sie hier bestens aufgehoben:
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