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WhatsApp mit Passwort sperren

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WhatsApp, Einstellungen, Passwort, Sperre, absichern, Fingerabdruck

Sichtbarkeit von Medien (WhatsApp)

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WhatsApp, Einstellungen, Fotos, Bilder, speichern, Galerie, automatisch, herunterladen

Berechtigungen von WhatsApp

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Schlagwörter:
WhatsApp, Einstellungen, Berechtigungen, Zugriff, Erlaubnis, Standort, Kontakte, Kamera, Mikrofon

Gerüchte und Mythen zu WhatsApp

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Liebe WhatsApp-Nutzer/innen,

nach den geänderten AGB (auch “Nutzungsbedingungen” genannt), die im Mai in Kraft traten, gibt es nun eine Unzahl von Gerüchten, Kettenbriefen und angeblichen Änderungen, die verhindert werden sollen.

Die “Warnungen” kommen meist per WhatsApp-Nachricht von Bekannten. Per Weiterleitung verbreiten sich diese Meldungen rasend schnell. Und jeder neu Informierte wird gebeten, diese wichtige Nachricht schnell an alle Bekannten weiterzuleiten – was auch sehr viele tun.

So erreichten uns in den letzten Tagen und Stunden Anfragen zu diesen angeblichen Änderungen und Neuerungen sowie zu den Maßnahmen, die man dagegen starten solle.

 

So lauten die “Meldungen”

In den “Meldungen”, die üblicherweise als Nachricht von anderen Bekannten und Freunden eintreffen, heißt es, dass WhatsApp (oft angeblich heimlich) neue problematische Funktionen aktiviert hätte, die man schnell ausschalten solle oder müsse. Ebenso gibt es eine “Meldung”, die behauptet, wenn man die Meldung nicht an 10 Kontakte weiterleitet, würde WhatsApp kostenpflichtig werden. Oder dass WhatsApp nun alle Daten auch bei Facebook veröffentlicht, wenn man nicht aktiv per Link dagegen Einspruch erhebt. Ebenfalls gerne als Gerücht verwendet: Vor Funktionen, die schon seit Monaten/Jahren existieren, wird als “neu” und problematisch gewarnt. Aktuell geht bspw. eine “Warnung vor einer neuen Gruppenfunktion” als Gerücht umher. Die Funktion gibt es schon länger und nicht erst seit Mai 2021. Die erwähnten Funktionen bieten nicht selten sogar mehr Schutz als früher, werden aber von den “Urhebern der Panik” anders und problematisch dargestellt. Und das mit vollem Erfolg! Die Nachrichten dazu verbreiten sich wie Kettenbriefe massenhaft im WhatsApp-Netzwerk. Besonders beliebt sind reißerische angsteinflössende Floskeln wie “WhatsApp hat letzte Nacht seine Einstellungen upgedated ohne die Nutzer zu informieren!”.

 

Was ist davon zu halten

So simpel die Antwort klingen mag, so wahr ist sie: Alles ist erfunden und nicht zutreffend. Betrüger, Scherzkekse und Unwissende nutzen die Ängste der Nutzer im Dunst der AGB-Änderungen aus, um Falschinformationen zu verbreiten. Man kann guten Gewissens sagen, dass alle “Warnungen” und “Meldungen” über angebliche Neuerungen, die von WhatsApp “heimlich” eingeführt wurden, klassische Zeitungsenten sind und keinen Wahrheitsgehalt haben. Lassen Sie sich trotz der Fülle der umlaufenden Gerüchte nicht verunsichern! Das ist meist schwieriger, als gesagt, da die eigene ängstliche Unruhe zu WhatsApp und den AGB derzeit auf einem Höhepunkt ist und jede kleine Verunsicherung die eigenen Ängste aktivieren kann. Ignorieren Sie alle Meldungen, die Sie innerhalb von WhatsApp als Nachricht von Bekannten angebliche Änderungen betreffend erhalten. Bleiben Sie ruhig, behalten Sie einen kühlen Kopf und lassen Sie sich nicht in den Strudel der teils wahnwitzigen Falschmeldungen hineinziehen!

 

Beispiel Gruppeneinstellungen

Oben haben wir schon den aktuellen Kettenbrief mit Hinweisen zu den Gruppeneinstellungen angesprochen. Darin heißt es: “WhatsApp hat letzte Nacht seine Einstellungen upgedated ohne die Nutzer zu informieren! Es hat seine Gruppeneinstellungen verändert und hat dich zu „jeder“ hinzugefügt. Das bedeutet, dass jeder WhatsApp Nutzer – auch wenn du ihn nicht kennst – dich ohne dein Wissen und ohne deine Zustimmung zu jeder beliebigen Gruppe hinzufügen kann.”

Korrekt ist: WhatsApp hat nicht diese Einstellung auf „jeder“ geändert. Sondern WhatsApp hat (schon vor einiger Zeit) eine neue, hilfreiche Funktion hinzugefügt, mit der es nun möglich ist, für Gruppen festzulegen, wer uns Einladungen senden darf und wer uns direkt zu Gruppen hinzufügen darf. „Jeder“ ist die Standardeinstellung, die schon immer eingestellt war, seit es WhatsApp gibt. Nur vorher konnte man hierzu gar keine Einstellungen vornehmen. Denn bislang konnte tatsächlich jeder Sie einfach so zu einer Gruppe hinzufügen. Dies hat WhatsApp aber geändert, so dass Sie jetzt selbst entscheiden dürfen, wer Sie zu Gruppen hinzufügen darf. Dafür können Sie die Einstellungen nutzen, wie in der Anleitung korrekt beschrieben. WhatsApp hat damit eine Funktion hinzugefügt, die viele Nutzer/innen sich schon lange gewünscht haben.

 

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    WhatsApp ändert die AGB – darf man da zustimmen?

    WhatsApp_Aenderungen_WP_breit
    Haben Sie auch schon von den Gerüchten gehört oder die Meldung zu den neuen AGBs auf Ihrem Smartphone erhalten? Alle WhatsApp-Nutzer sind betroffen und viele Menschen sind verwirrt oder verunsichert.

    Wir klären auf, was es mit der Meldung und den neuen Nutzungsbedingungen auf sich hat. Und vor allem gehen wir auch auf die Gerüchte und Mythen ein, die die Runde machen!

    Wann passiert es?

    Seit dem 5. Januar werden in Deutschland die Änderungen der WhatsApp-AGB (AGB= Allgemeine Geschäftsbedingungen) angekündigt. Man hat bis zum 15. Mai Zeit, diese Änderungen durch ein Antippen auf “Zustimmen” anzunehmen. Wenn man bisher nicht direkt auf “Zustimmen” tippt, sondern erst einmal auf die oftmals verfügbare zweite Option “Nicht jetzt” tippt, ist das noch keine finale Entscheidung. Der Frage zur Zustimmung wird bis zum 15. Mai erneut auftauchen. Wenn man auf “Nicht jetzt” getippt hat, dann verschwindet die Meldung für eine Weile. Wenn man auf “Nicht jetzt” getippt hat, ist AGB-Änderung aber nicht direkt abgelehnt. Das Tippen auf “Nicht jetzt” ist einfach nur eine Verzögerung der Entscheidung, ob man zustimmen will, und keine Ablehnung der neuen AGB. Bis zum 15. Mai hat man noch mehrfach die Möglichkeit, die AGB anzunehmen. Die Nachfrage zur Zustimmung zu den AGB erscheint von alleine, man muss nichts aktiv unternehmen. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie schon zugestimmt haben, warten Sie einfach ab: Falls Sie noch nicht zugestimmt haben, erscheint die Abfrage vor dem 15. Mai garantiert nochmal. Und falls Sie schon zugestimmt haben, so erscheint die Abfrage schlichtweg nicht mehr.

     

    Was passiert da genau?

    whatsapp-agb-android-2021WhatsApp hat in der Vergangenheit bereits mehrfach die AGB geändert. Das machen sehr viele Firmen regelmäßig, oft jährlich. Das ist bei Google, Apple, T-Online, GMX und auch bei uns, bei Levato der Fall. Aufmerksam gemacht wird man als Nutzer vor allem dann, wenn es sich um eine dauerhaft genutzte Dienstleistung handelt, man könnte sagen bei “kostenfreien Abos”. Denn im Grunde ist WhatsApp, Google und auch eine E-Mail-Adresse bei T-Online oder GMX nichts anders als ein Abo, das aber keine Kosten verursacht und bei dem keine Angabe von Zahlungsdaten/Kontonummer nötig ist. Was genau in den Änderungen steht, das kann unterschiedlich sein. Bei WhatsApp aktuell geht es vor allem um die Weitergabe einiger anonymisierter Nutzerdaten an Facebook. Das ist daher grundsätzlich möglich/erlaubt, weil Facebook vor einigen Jahren das WhatsApp gekauft hat. Aber auch die Kommunikation von Nutzern zu Unternehmen, die mittlerweile nicht mehr nur per Brief und per E-Mail, sondern oft auch per WhatsApp geschieht, wird in den AGB genauer geregelt. Vielleicht haben Sie bemerkt, dass im Radio, im TV, in der Zeitung oder bei bestimmten Werbeangeboten oft auch eine WhatsApp-Nummer angegeben ist, damit der Interessent sich dort melden kann und sich informieren kann. Dieser Kontakt von Konsument zu Unternehmen ist in den neuen AGB ein großes Thema.

    Die angesprochene Weitergabe der Daten an Facebook wird von Datenschützern kritisch gesehen, und weil der Datenschutz in Deutschland und Europa besonders groß geschrieben wird, gibt es folgenden besonderen Umstand. Bitte merken Sie sich dies hier sehr genau, um alle Gerüchte und sonstiges Halbwissen im Bekanntenkreis abschmettern zu können: EU-Gesetze verbieten die von vielen Menschen befürchtete Datenweitergabe, und das bereits in den vorherigen Versionen der WhatsApp-AGB. Dadurch sind EU-Bürger bzw. alle WhatsApp-Nutzer aus Europa von keiner Datenweitergabe bei WhatsApp betroffen. In anderen Ländern der Welt kann sich das durchaus unterscheiden. Die EU gilt als besonderes Datenschutzgebiet und das gilt auch für Facebook/WhatsApp. Dieses EU-Sonderrecht gilt übrigens auch, wenn Sie mit Ihrem Smartphone und WhatsApp im Urlaub auf einem anderen Kontinent sind. Das Recht bezieht sich auf den Status der EU-Bürgerschaft und der Region, in der WhatsApp installiert wurde.

     

    Warum passiert sowas?

    whatsapp-agb-iphone-2021Wenn Unternehmen neue Ideen zur Umsetzung Ihrer Geschäftsidee, neue Produkte oder neue Werbeformen haben, so muss das in den AGB niedergeschrieben werden. Sodass der Nutzer weiß, was ihn erwartet. Daraufhin muss eine Zustimmung der AGB erfolgen. Nur dann kann die Dienstleistung der Firma weiterhin genutzt werden. Ein Vergleich: Man ist in einem Fitnessstudio angemeldet, seit Jahren. Der Vertrag verlängert sich immer alle zwei Jahre. Wenn nun die AGB bzw. die Hausordnung zur Nutzung des Fitnessstudios geändert wird, dann muss man dem zustimmen oder man kann und darf das Fitnessstudio nicht mehr nutzen. Man wird ganz einfach am Eingang nicht mehr hineingelassen und der Vertrag wird aufgekündigt. So wäre es auch mit WhatsApp, wenn man mit den AGB zum 15. Mai, wenn Sie endgültig in Kraft treten, nicht einverstanden ist. Man kann dann WhatsApp irgendwann nicht mehr nutzen und muss es dann eben deinstallieren. Es ist ja niemand gezwungen, WhatsApp zu nutzen. Es gibt viele gute Alternativen zu WhatsApp, wie wir in einem weiteren Newsletter berichten ( Bitte hier klicken, um diesen zu lesen. Nur für Mitglieder verfügbar.) Natürlich ist es auch immer eine Frage, wer sonst alles von WhatsApp weg geht und die Alternativen nutzt. Wenn dies aus Ihrem Bekanntenkreis niemand tut und alle bei WhatsApp bleiben, dann kann man bei den Alternativen niemanden aus dem Bekanntenkreis erreichen.

    Schlecht sind AGB-Änderungen übrigens nicht immer, sie haben nur oft einen schlechten Ruf. Wir bei Levato haben unsere AGB unlängst auch angepasst. Da es bei uns aber keine Abos, weder kostenfrei noch kostenpflichtig, gibt, erfolgte dazu keine Zustimmungspflicht über einen Hinweis wie bei der Nutzung einer App im Falle von WhatsApp. Bei der Anpassung der Levato-AGB ging es zum Beispiel darum, dass ein Mitglied von der beantragten Mitgliedschaft jederzeit zurücktreten kann und dass durch das Klicken auf “Mitglied werden” noch nicht sofort ein Kaufvertrag entsteht, sondern erst, wenn das Mitglied aktiv den Mitgliedsbeitrag überwiesen hat. Das haben wir getan, um unser Angebot noch seriöser und transparenter zu gestalten.

     

    Was soll ich tun?

    Im Grunde genommen gibt es nur zwei Möglichkeiten. Und diese beiden Möglichkeiten sind die einzigen. Auch bei allen anderen Angeboten, die Ihnen Änderungen zu den AGB ankündigen, egal ob WhatsApp, Google, GMX oder T-Online, ist man auf diese beiden Optionen beschränkt: Entweder man stimmt zu oder man stimmt nicht zu. Wenn man nicht zustimmt, dann kann man das Angebot nicht mehr nutzen. Wenn man also mit den AGB-Änderungen von WhatsApp nicht einverstanden ist, dann ist damit automatisch verbunden, dass WhatsApp zukünftig nicht mehr genutzt werden kann. Anzumerken ist, dass WhatsApp von mehr als der Hälfte der Menschen weltweit genutzt wird, komplett kostenfrei und werbefrei. Dass eine solcher Dienst weiterhin kostenfrei und werbefrei bleibt, davon ist nicht auszugehen. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass ein Produkt/eine Dienstleistung einen Wert hat, der vom Nutzer entlohnt werden muss. Man geht ja auch nicht Einkaufen unter der Annahme, man könne alles mitnehmen ohne an der Kasse zu zahlen 🙂

    Als abschließende Botschaft muss unbedingt noch klar gesagt werden, dass ganz viele Gerüchte, die derzeit kursieren, oftmals absurder Unfug sind. Drei Beispiele, wie die hysterischen Mythen klingen, die gnadenlos die Unwissenheit einiger Menschen ausnutzen, um Panik zu verbreiten:
    FALSCH: WhatsApp lädt jetzt alle meine Daten zu Facebook hoch.
    FALSCH: WhatsApp speichert jetzt die Chats und alle Texte und Fotos auf den Computern von WhatsApp und alles kann von WhatsApp mitgelesen werden.
    FALSCH: Durch die Änderung bin ich jetzt auch bei Facebook mit einem Profil angemeldet, obwohl ich das gar nicht will.
    FALSCH: Nach dem 15. Mai wird WhatsApp gelöscht/abgeschaltet.

     

    Weitere Informationen direkt bei WhatsApp

    Wenn Sie sich genauer informieren wollen, finden Sie hier auf den Internetseiten von WhatsApp/Facebook sehr detaillierte Angaben zu den AGB-Änderungen. Vieles ist dort etwas technisch formuliert und ist entsprechend nicht leicht verständlich und vielleicht sogar verwirrend. Sollten Sie aber ausführliche Informationen wünschen, dann sind Sie hier bestens aufgehoben:
    Bitte hier klicken

     

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